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Banken-Beihilfe zum Online-Betrug
20. May 2012
CK - Washington. Tragen Banken zum Online-Betrug mit Kreditkarten bei, indem sie ihre Sicherheitsprobleme vertuschen? Haften Sie Händlern deshalb wegen zu ihren Lasten stornierten Aufträgen?
Im Fall E-Shops Corp. v. U.S. Bank National Association behauptete dies die Klägerin, die die kartenausstellende Bank wegen Beihilfe zum Betrug zur Haftung heranziehen wollte. Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks der USA vom 18. Mai 2012 erklärt ausführlich die haftungsbegründenden Umstände, doch ebenso lesenswert das Nichtvorliegen aller Tatbestandsmerkmale:
A plaintiff who makes allegations based on fraud must state with particularity the circumstances constituting the fraud; although malice, intent, knowledge, and other conditions of a person’s mind may be alleged generally. Fed. R. Civ. P. 9(b); Summerhill v. Terminix, Inc., 637 F.3d 877, 880 (8th Cir. 2011). Rule 9(b)’s particularity requirement for fraud applies equally to a claim for aiding and abetting. Am. United Life Ins. Co. v. Martinez, 480 F.3d 1043, 1064-65 (11th Cir. 2007). The level of particularity required depends on the nature of a case. BJC Health Sys. v. Columbia Cas. Co., 478 F.3d 908, 917 (8th Cir. 2007). However, “[c]onclusory allegations that a defendant’s conduct was fraudulent and deceptive are not sufficient to satisfy the rule.” Id. … Instead, the complaint must set forth the “who, what, when, where, and how” surrounding the alleged fraud.
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Enorme Gewinne kein Indiz für Betrug
19. May 2012
CK - Washington. Haftet ein Wirtschaftsprüfer einem Anleger, der sein Vermögen im Ponzi-Betrug verloren hat, schon deswegen, weil er außergewöhnliche Gewinne nicht als Indiz für eine vertiefte Prüfung ansieht?
In New York City entschied am 18. Mai 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in einem Haftungsprozess des Anlegers gegen ein international aktives Wirtschaftsprüfungsunternehmen.
Selbst wenn die Prüfung nicht perfekt und möglicherweise fehlerhaft war, stellen enorme Gewinne kein Indiz für einen Betrug dar, entschied es im Fall Stephenson v. PricewaterhouseCoopers LLP mit einer lesenswerten Begründung zu Wirtschaftsprüferhaftung und Anlegerschutz.
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Zuständigkeit in Colorado
18. May 2012
HJa - Washington. Der Kläger fiel bei Arbeiten auf einem Ölfeld von einem großen Arbeitslaster und geriet unter die Räder. Deshalb er die Herstellerfirma des LKWs verklagen. Die Vorinstanz lehnte das mangels örtlicher Zuständigkeit ab.
In seinem Urteil vom 16. Mai 2012 befand das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA im Fall Mark A. Beyer vs. Camex Equipment Sales and Rentals, Inc., dass diese Auffassung richtig sei.
Die Voraussetzungen für eine spezifische Zuständigkeit sind entweder die Leitung des Unternehmens in Colorado oder zumindest eine gewissen Anzahl an Geschäften. Auch eine generelle Zuständigkeit des Gerichts sei nicht gegeben, dafür hätte der Kläger eine dauerhafte und systematische Geschäftstätigkeit des beklagten Unternehmens im Bundesstaat belegen müssen.
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Austrittszenarien für Griechenland
17. May 2012
HJa - Washington. Das Regionalbüro Nordamerika der Friedrich-Naumann-Stiftung unter Leitung von Claus Gramckow lud am 15. Mai 2012 zu einem Luncheon mit Dr. Wolfgang Gerhardt, MdB für die FDP und Vorsitzender der Naumann-Stiftung. Thema des interessanten Nachmittags war The United States and Europe - Indispensable Partners? aus der Reihe des Transatlantischen Dialogs.
Der Fokus der Veranstaltung lag aber vor allem auf der europäischen Ebene. Dr. Gerhardt erklärte, wie sich ihm die Euro-Krise darstellt und welche Rolle Deutschland darin einnahm. Besonders für Juristen interessant waren die Anklänge der Folgen, die Griechenland erwarten würden, wenn es den Bedingungen der Hilfszahlungen nicht zustimmen wird.
Es wurden drei Szenarien eröffnet, die zum Teil kaum durch das EU-Recht geregelt werden: Griechenland könnte die Bedingungen der Gläubiger und der EU akzeptieren; Griechenland könnte freiwillig aus der Union austreten; Griechenland könnte aus der Union austreten und nach einer Erholungsphase wieder eintreten.
Dr. Gerhardt sprach sich für ein Verbleiben von Griechenland in Währungsunion aus und stellte akzentuiert dar, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen sich zum europäischen Gedanken bekennen würde.
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Zweck der Klage in den USA
16. May 2012
CK - Washington. Im Fach Civil Procedure lernt der amerikanische Jurastudent das Zivilprozessrecht, meist im ersten Jahr des Fachstudiums. Der Begriff Notice Pleading schwirrt ihm um die Ohren, doch auch viel mehr, und das Notice Pleading wird ihm erst zum verständlichen Begriff, wenn er einmal als Anwalt, und dann zufällig forensisch, praktiziert.
Auf einfache Nenner bringt das Notice Pleading das Bundesgericht der Bundeshauptstadt am 11. Mai 2012 im Fall eines sich selbst vertretenden Klägers, dessen Klageschrift so unverständlich ist, dass weder die Richterin noch die Beklagte erkennen kann, worum es geht. Das Gericht erklärt im Urteil Davis Smith v. The NBC New Univision den Zweck der Klageschrift nach amerikanischem Bundesrecht und weist die Klage ab:
Rule 8(a) of the Federal Rules of Civil Procedure requires that a complaint contain a short and plain statement of the grounds upon which the court's jurisdiction depends, a short and plain statement of the claim showing that the pleader is entitled to relief, and a demand for judgment for the relief the pleader seeks. Fed. R. Civ. P. 8(a). The purpose of the minimum standard of Rule 8 is to give fair notice to the defendants of the claim being asserted, sufficient to prepare a responsive answer, to prepare an adequate defense and to determine whether the doctrine of res judicata applies.
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Kundendatenmissbrauch MySpace: Vergleich
15. May 2012
Kundenverfolgung und Identifizierung zu einfach
CK - Washington. Tracking ist ein Thema in Deutschland und berührt den Datenschutz. In den USA sorgt man sich um die persönliche Identifizierbarkeit konkreter Kunden unter Aspekten der unlauteren Werbung. MySpace macht dies den Werbenden zu einfach.
Das Bundesverbraucherschutzamt in der Hauptstadt Washington, DC, hat MySpace deswegen untersucht und einen Vergleich wegen unlauterer Verletzung des Bundesverbraucherschutzrechts der USA erarbeitet. Der Vergleich steht nach dem Administrative Procedure Act noch unter dem Vorbehalt der Kommentierung durch die Öffentlichkeit.
Damit die Öffentlichkeit den Vergleich versteht, hat die Federal Trade Commission am 14. Mai 2012 eine Analyse unter dem Titel Myspace, LLC; Analysis of Proposed Consent Order To Aid Public Comment; FTC File No. 102 3058 im Bundesanzeiger der USA veröffentlicht, Band 77, Heft 93, S. 28288. Verbunden hat sie damit detaillierte Anweisungen für das Online-Einreichen der Anmerkungen bis zum 8. Juni 2012.
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Café-Knopfpolitik: Keine Gewerkschafter
14. May 2012
CK - Washington. Gewerkschaften will Starbucks nicht. Deshalb trifft das Café vor Gericht auf die Bundesgewerkschaftsaufsicht. Das Personal darf nur einen Pro-Union-Knopf an der Uniform tragen. Wer nicht mitmacht, wird entlassen.
Den Streit mit dem Bundesamt National Labor Relations Board gewinnen vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 10. Mai 2012 beide Seiten.
Im Urteil NLRB v. Starbucks Corporation erklärt das Gericht ausführlich, dass die Knopfpolitik im uniformierten Unternehmen gerechtfertigt ist, während die Entlassungen von Gewerkschaftbefürwortern fragwürdig sind.
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Heute der Bericht von morgen
13. May 2012
CK - Washington. Heute einen Bericht von morgen zitiert:
Remedy of Last Resort: Non GrataDarf man das? Muss man das?
Am Ort des Berichterstatters ist es morgen, hier heute. Das dürfte also in Ordnung sein. Verwirrt es die Leser? Soll man auf sie Rücksicht nehmen?
Wann darf man es sicherlich nicht? Wenn eine Nachricht mit eineŕ Sperre eintrifft, die man vertraglich oder als feste Übung respektieren muss. Das war beispielsweise so, als Obama das Osama-Ende verkündete.
Man wusste mehr als eine Stunde vor der Presseerklärung Obamas Bescheid. Aber man ging mit dem Wissen nicht hausieren, sondern wartete, bis ein Kongressarbeiter mit der Nachricht vorzeitig an die Öffentlichkeit ging.
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NSA-Akten zum Google-Mail-Zugriff
12. May 2012
Verschlüsselung durchbrochen? Muss NSA Verträge preisgeben?
CK - Washington. Der Zugang der Sicherheitsämter zu verschlüsselten Systemen, Daten und Datenverkehr ist kein Geheimnis. Der Forderung nach Offenlegung etwaiger Vereinbarungen mit Google über den Zugriff auf Google-Datenspeicher erteilte die National Security Agency der USA eine Absage.
Entsprechende Vereinbarungen mit Google könne die NSA weder bestätigen noch leugnen. Die Klage des Electronic Privacy Information Center gewann die NSA, und das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt bestätigte die Entscheidung mit ausführlicher Begründung am 11. Mai 2012 im Fall EPIC v. NSA.
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Anwalt als Superman-Manager
11. May 2012
CK - Washington. Handelt ein Rechtsanwalt gleichzeitig als Geschäftsherr und Anwalt, handelt er sich Ärger ein, auch wenn er Superman retten will. Im Fall In re: Pacific Pictures Corporation geht es um geheime Dokumente zum Vorwurf, dass der Anwalt die geistigen Eigentumsrechte an Superman rechtswidrig aus den Klauen ihrer Rechteverwerter DC Comics befreien wollte.
Im detaillierten Urteil vom 10. Mai 2012 geht es dabei um die Frage, ob vom Anwalt an den Staat im Rahmen einer Strafuntersuchung herausgegebene Dokumente vom Anwaltsgeheimnis umfasst bleiben oder im Verhältnis zu Dritten nicht mehr vom Attorney-Client Privilege
Auf die Doppelrolle des Anwalts braucht das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco nicht einzugehen. Es stellt zwar fest, dass die Rolle schwere Bedenken hervorruft. Jedoch sollen diese Bedenken nicht bedeuten, dass sie im Superman-Fall Zweifel am standesrechtlichen Verhalten des Anwalts rechtfertigen.
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Geschmacksmuster, Aufmachung verletzt
10. May 2012
Töpfe, Pfannen und die sogenannte Abmahnung
CK - Washington. Die so-genannte Abmahnung, a so-called Cease-and-Desist Letter, greift wegen nachgeahmtem Topf- und Pfannendesign das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA im Fall Belk, Inc. v. Meyer Corp. auf. Die führte zur Klage, dann zum Schadensersatzurteil von über einer Million Dollar.
Abmahnungen sind in den USA weniger üblich als anderenorts, weil sie dem Abmahnenden keinen Kostenvorteil bieten. Deshalb setzen sich Gerichte auch seltener damit auseinander. Ein Hersteller mahnte nach Trade Dress und Design Patent-Recht einen ehemaligen Kunden ab, der sich von einem Wettbewerber seine Ware herstellen ließ.
Am 8. Mai 2012 erklärte der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit mit einem am 9. Mai korrigierten Urteil detailliert, dass und warum der Juryspruch ebenso wie das den von der Jury zugemessenen Schadensersatzbetrag verdreifachenden Urteil des Untergerichts rechtmäßig sind. Als Schadensmaß hält das Gericht den Gewinn des Schädigers für einen vertretbaren Ansatz.
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Untote Vertragsklauseln
09. May 2012
HJa - Washington. - Manche amerikanischen Richter lockern sich - ähnlich ihren deutschen Kollegen - ihren Alltag durch blumig formulierte Urteile auf, mit allerlei Analogien und Referenzen auf den Sachverhalt. Da werden Vertragsklauseln schon mal aus dem Grab geholt, wie das Bundesberufungsgericht für den zehnten Bezirk im Fall Western World Insurance Co. v. Markel American Insurance Co. in seinem Urteil vom 8. Mai 2012 bewies.
Ein Mitarbeiter eines Haunted House tappte, um die Atmosphäre nicht zu stören, im Dunkeln und fiel dabei in einen Fahrstuhlschacht. Sein Arbeitgeber war gegen solche Ereignisse doppelt bei den Prozessparteien versichert. Doch Markel sträubte sich, ihren Teil an der Schadenssumme zu übernehmen - sie hätte schließlich eine Klausel im Vertrag, die einen Versicherungsschutz als verwirkt ansah, sobald eine andere Versicherung den gleichen Schadensfall abdecken würde.
In dem lesenswerten Urteil, das sicherlich nicht unerheblich von der Serie The Walking Dead beeinflusst war, wurde jedoch auf eine andere Klausel verwiesen, die bei Eintritt eines Schadensfalls, der von zwei Policen abgedeckt wird, eine Kostenteilung vorsieht. Die Reasonable Expectation Doctrine würde in diesem Fall dazu führen, dass der Kunde wohl keine Versicherung abgeschlossen hätte, die durch einen anderen Versicherungsschutz entfällt. Mit dieser verbindlichen Vertragsauslegung ging der Fall an das Untergericht zurück.
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Kampfsportler auf Domain-Matte
08. May 2012
Kein Domainanspruch ohne eigene Marke
CK - Washington. Die Verwendung des Domainnamens jeetkunedo.com aus Worten, die er als eigene Marke bezeichnete, griff ein Kampfsportlehrer mit einem Cybersquatting-Anspruch an. Im Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA landete er zweimal auf der Matte: Die eingetragene Marke gehört ihm nicht; die nichteingetragene Marke, die das Common Law schützen könnte, steht im Widerspruch zur eingetragenen Marke, die in diesem Fall stärker als die Common Law-Marke ist.
Im Fall Carter Hargrave v. Chief Asian, LLC hatte der Kläger sich das Ergebnis seinen eigenen Beweisen zuzuschreiben. Er hatte sie seiner Klage beigefügt. Da die Beklagten sich nicht verteidigten, hatte er mit einem Versäumnisurteil gerechnet.
Wenn dem Gericht Beweise vorliegen, darf es sie auch zusammen mit der Klageschrift verwerten, erklärte der United States Court of Appeals for the Tenth Circuit am 7. Mai 2012. Hier waren die Beweise nur dazu geeignet, die Klage wegen Markenverletzung nach 15 USC §1125(d) oder Cybersquatting nach 15 USC §1125(d) bereits als unschlüssig zu werten.
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LLC tot, Anteile verkauft
07. May 2012
CK - Washington. Wie verkauft man Anteile an einer toten Gesellschaft? Solche Situationen sind Realität. Eine Corporation oder auch eine LLC kann vom Handelsregister, dem Secretary of State, administrativ gelöscht werden, wenn die Gebühren nicht entrichtet werden oder der Annual Report nicht eingereicht wird.
Solche Löschungen erfahren die Gesellschafter nicht unbedingt. Deshalb kann es auch zu Anteilsverkäufen einer gelöschten Gesellschaft kommen. Die Übertragung erfolgt privatgeschäftlich. Weder die Mitwirkung einer notarsgleichen Person noch die Einbeziehung des Handelsregisters ist erforderlich.
Welche Wirkung hat die Übertragung dann? Kaum eine rechtliche. Möglicherweise kann sie als Übertragung des Gesellschaftsvermögens gedeutet werden. Das hängt jedoch von einzelstaatlichen Regelungen ab, von denen es in den USA über 50 gibt.
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Terrorist als Sternchen
06. May 2012
CK - Washington. In Guantanamo beginnt der Kriegsprozess gegen angeklagte 9/11-Verschwörer. Die Presse behandelt den Scheich mit der behaupteten zentralen Rolle wie ein Sternchen: KSM nennt sie ihn.
Sonst ist Musikanten und Zelluloiddarstellern diese Ehre vorbehalten. Die dürfen dann auch mal Gesetz und Gerichte ignorieren, um die Medien zu füttern.
KSM kann das auch. Er ignoriert schon am ersten Prozesstag den Richter, und die Journalisten reden sich deshalb den Mund fusselig. Richter sind Könige. Sie zu ignorieren, ist schlicht unamerikanisch.
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Schlacht an der Streitwertgrenze
05. May 2012
CK - Washington. Ins sympathische Staatsgericht, nicht das Bundesgericht will die gekündigte Klägerin. Die beklagte Arbeitgeberin meint hingegen, der Streitfall sei mehr als $75000 wert und dürfe damit bei vorliegender Angehörigkeit der Parteien zu unterschiedlichen Staaten vor das Bundesgericht.
Nach den Hexenprozessen der Kolonialzeit hatten die Verfassungsväter, wohl nach Rücksprache mit den Müttern, den Weg für Parteien geöffnet, alternativ vors weniger xenophobe Bundesgericht zu ziehen, wenn die Diversity Jurisdiction gegeben ist: Zwei Staaten, $75000 Streitwert.
Im Fall Virginia Hunt v. Da Vita, Inc. entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chikago am 4. Mai 2012 gegen die Klägerin. Ihr Antrag laute auf Schadensersatz und Strafschadensersatz, der das Mehrfache des Ersteren ausmachen könne und damit die Streitwertgrenze übersteige. Ihr Einwand, auf alles über $75000 verzichten zu wollen, helfe nicht.
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South Africa: Deregulation und Bildung
04. May 2012
HJa - Washington. Durch Claus Gramckow, ihren Leiter, lud die Regionalvertretung USA-Kanada in Washington, DC, der Friedrich-Naumann-Stiftung am 2. Mai 2012 zum Lunchvortrag von Ann Bernstein ein. Die Referentin führt einen Think Tank in Südafrika und berichtete über die ökonomische Entwicklung, die politischen Aussichten und die Probleme in ihrem Land.
Ihre Kernthese dabei: das Land hat zwar die Vorreiterrolle auf dem südlichen Teil des Kontinents eingenommen, aber it could do better. Im rechtlichen Bereich seien vor allem die Rahmenbedingungen der Wirtschaft zu eng geschnürt, der starke Einfluss der Gewerkschaften auf den Arbeitsschutz würde eine flexible Einstellungspolitik verhindern. Auch von einer Einführung einer gesetzlichen Frauenquote hält sie nichts. Die Arbeitslosigkeit bei schwarzen Frauen zwischen 18 und 30 liegt bei ca. 90%.
Vielmehr sollen sich die Menschen in Südafrika durch Bildung befreien und ökonomische Entwicklung erfahren. Sie warf der Regierungspartei ANC in dem Bereich große Versäumnisse vor. Dabei hob sie die Privatschulen lobend hervor. Als Fazit: klassische liberale Prinzipien wie Deregulation und bessere Bildung sollen Südafrikas Wettbewerbsfähigkeit ausbauen.
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Verstreute Rechte aus der UdSSR
03. May 2012
CK - Washington. Urheberrechte an russischen Filmen verstreute nach dem Ende der UdSSR ihre Verwalterin an zahlreiche Vertriebsunternehmen, die sich nun ohne Berufung auf russisches Recht nach amerikanischem Urheberrecht in New York City über bei Vertragsschluss bekannte und unbekannte Nutzungsarten und behauptete Verletzungen streiten.
Im Fall Close-Up International, Inc. v. Image Entertainment, Inc. entschied am 2. Mai 2012 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit einer kurzen, doch gut lesbaren Begründung über diese Streitfragen sowie die Ausübung des Ermessens bei der Kostenerstattung, die im amerikanischen Prozess eine Ausnahme darstellt.
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Sicherheit geleistet und verloren
02. May 2012
CK - Washington. Nokia leistete eine Sicherheit im einstweiligen Verfügungsverfahren und verlor davon $500000, die das Gericht dem Antragsgegner zusprach. Das Revisionsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City prüfte im Fall Nokia Corporation v. InterDigital, Inc. dieses Ergebnis. Am 30. April 2012 stellte es lesenswert fest, dass allein die Prozesskosten der Gegenseite bereits den Betrag erklären, während der Antrag von Nokia die Verwertung der Sicherheit rechtfertigt.
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Rechte Ideologie in den USA
01. May 2012
HJa - Washington. Extreme Rechte sind in Deutschland wohlbekannt und haben mit dem National-Sozialistischen Untergrund, NSU, einen traurigen Höhepunkt rechter Gewalt im letzten Jahrzehnt verursacht. Die Hintergründe sind noch nicht ausrecherchiert, aber es zeichnen sich Verbindungen zur NPD, zu den Kameradschaften und zur Blood & Honour Bewegung ab.
Weniger vertraut sind viele Deutsche mit den extrem Rechten in der USA. Auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 27. April 2012 gab es eine kurze Einführung zu den Hate Crimes im 21. Jahrhundert. Dabei wurde weniger auf die eigentlichen Fälle eingegangen, als vielmehr ein grober Überblick über die Organisationsstruktur und Ideologie der regionalen Szene gegeben.
Für die USA dabei relevant: wenige Verbrechen werden im Zusammenhang mit Organisationen begangen - und wenn, dann oft im Zusammenhang mit Gefängnisgangs wie der Aryan Brotherhood, - vielmehr sehen sich die meisten Täter als Avantgarde und als heroischer Einzelkämpfer, der sich dem Problem annimmt, worüber die Generation seiner Eltern nur redet.
Auch ideologisch gibt es bedeutende Unterschiede. Neben den tatsächlichen Neonazis, die sich vor allem auf rassistische Lehren berufen, stellt den Hauptteil der Extremen Rechten eine Bewegung, die sich als Patriots verstehen und vor allem ihr Weltbild auf Verschwörungstheorien gestützt sehen, die oft antisemitisch und ausländerfeindlich sind, sich vor allem aber im Kampf gegen die Bundesregierung beruft. Mit diesen Anknüpfungspunkten können sich nicht wenige Amerikaner identifizieren, so dass dieser Teil der Bewegung längst den politischen Mainstream ergriffen hat und vor dem Kongress oder in der republikanischen Partei landet. Rechtlich gedeckt ist alles, von Holocaustleugnung bis zur New World Order, durch das First Amendment: Meinungsfreiheit.
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In der PC-Version:
NJW empfiehlt das German American Law Journal
17. Februar 2010
Die Neue Juristische Wochenschrift empfiehlt als Link der Woche das German American Law Journal und spricht auch die Mobilfassung an. Hier ist das Link zur NJW-Anregung.

