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Samstag, den 04. Juli 2009

Treuhänderischer Ölfeldverkauf: Allgemeiner Teil

CK - Washington.   Erben streiten sich um die Wirksamkeit eines Ölfeldverkaufs an den Sohn einer Treuhänderin. Die Begründung erläutert wichtige Fragen wie Anfechtung, Nichtigkeit, Nullity, void ab initio, voidable, valid und die Rechtsfolgen einer anfechtbaren Treuhänderverfügung im Fall Ina Earline Fisher et al. v. Miocene Oil and Gas et al., Az. 08-50477.

Die Berufung zum Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der Vereinigten Staaten war durch den Fehler des Instanzgerichts ausgelöst worden, als es beim Antrag auf Nichtigkeitsfeststellung auch einen Schadensbeweis verlangte, den der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit am 2. Juli 2009 für überflüssig erklärt.
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Freitag, den 03. Juli 2009

Kein Urteil über $1,9 Mio.

CK - Washington.   Selbst sonst verlässliche Quellen wie Heise sprechen von einem $1,9 Mio.-Urteil gegen eine Musikmutter in Minnesota. Sie liegen schief, solange es kein Urteil gibt. Kritiker springen auf den Zug, sprechen von Strafe, verdammen die Geschworenen oder machen sich in die Hose.

Der Geschworenenspruch steht vor dem Urteil. Er ist nicht das Urteil. Erklärungen über Berufungsabsichten sind verfrüht, wenn das Urteil aussteht. Nach dem Jury Verdict ist alles reine Spekulation.

Auf das Verdikt folgen Anträge der Parteien, die post-trial Motions. Anträge auf einen neuen Geschworenenprozess, auf Kappung oder auf Erhöhung des Geldbetrages, auf ein Urteil des Richters ohne Beachtung eines falschen Geschworenenspruchs und auf ein Urteil auf seiner Grundlage.

Dass Heise, N-TV und andere Quellen das Verdikt falsch darstellen, beruht wohl auf falschen amerikanischen Darstellungen. Auch in den USA konzentriert sich die Presse auf hohe Zahlen, und die liefern meist die Geschworenen. Auch die US-Presse wartet mit Kommentaren nicht bis zum Urteil. Nur die Electronic Frontier Foundation drückte sich vorsichtig aus.

Bei der Berufung gibt es ebenfalls deutsch-amerikanische Missverständnisse. Die Berufung im amerikanischen Prozess stellt keine Berufung im deutschen Prozesssinne dar, sondern eine Revision. Fakten werden nicht erneut eingeführt oder geprüft. Die Aufgabe eines Courts of Appeal besteht in die Aufdeckung von Rechtsfehlern.
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Fristen um Feiertage berechnen

CK - Washington.   Die Fristenkalkulation ist auch für Juristen in den USA ein Erlebnis. Gerade in dieser Woche wird es wieder interessant. Einer der hohen Feiertage fällt auf einen Samstag. Statt des Independence Day erhalten viele Arbeitnehmer deshalb den Freitag frei, Gerichte schließen und Busse fahren nicht.

Wie ist der freie Tag in der Fristenberechnung zu berücksichtigen? In den USA lautet die Antwort: Das kommt darauf an - auch hier gelangt eine deutsche Juristenweisheit zur Anwendung.

Es kommt darauf an, was im Einzelstaat gilt und bei Bundesverfahren kommt es auf die Regeln der Bundesgerichte an. Pi mal Daumen: In den meisten Fällen läuft ein auf den freien Freitag fallendes Fristende erst am Montag ab.

Aber sag das nicht den Anwälten, die gestern im GM-Insolvenztermin auftraten. Der Richter erwartet von ihnen EMails bis Samstagabend, also am heiligen Unabhängigkeitstag selbst. Er will ihre Schriftsätze und Entscheidungsentwürfe bis dahin sehen, um dann möglicherweise gleich über den Verkauf von GM an den Bund, Kanada und die Gewerkschaftstreuhand zu entscheiden. Für uns Anwälte ja nichts ungewöhnliches. Die Interessen der Mandanten gehen dem Freizeitvergügen vor.
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Donnerstag, den 02. Juli 2009

Eidliche Erklärung ignoriert

CK - Washington.   Ist das Urteil rügbar, wenn der Richter die Parteien anweist, ihre Schriftsätze und Beweise vorzutragen, um dann zu entscheiden, oder müssen die Parteien in jedem Fall die Gelegenheit erhalten, die Zeugen, deren eidliche Erklärungen ihm als Beweis vorliegen, im Kreuzverhör zu vernehmen?

In Sachen Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG v. UT Finance Corp., Az. 08-4176, erörtert das Bundesberufungsgericht am 2. Juli 2009 die Voraussetzungen.

Da das Instanzgericht hier die Affidavits der Zeugen ignorierte und ignorieren durfte, ist kein Rechtsfehler erkennbar, der die Aufhebung des Urteils begründen könnte. Die Cross Examination war verzichtbar.
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Deutsche im US-Markenstreit

CK - Washington.   Um die Verwendung einer Marke in den USA streiten sich Deutsche vor dem amerikanischen Bundesgericht, das eine weitgreifende Unterlassungsverfügung als einstweilige Maßnahme erlässt. Neben der Unterlassung wird die Rücknahme an Kunden ausgelieferter Produkte verfügt. Dass das Bundesgericht zu weit ging, erklärt am 2. Juli 2009 das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco im Fall Marlyn Nutraceuticals, Inc. v. Mucos Pharma GmbH & Co., Az. 08-15101.
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Mittwoch, den 01. Juli 2009

Urteile im Südosten

Das Bundesberufungsgericht im elften US-Bezirk verkündete heute:
  1. Mesa Air Group, Inc. v. Delta Airlines Inc.
  2. Puliyurumpil Mathew Thomas v. Carnival Corp.
  3. USA v. Virgil Lee Moran
In seinem Gerichtsbezirk, Circuit, liegen Alabama, Florida und Georgia.
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Dienstag, den 30. Juni 2009

Gehaltssenkung für Neuanwälte

CK - Washington.   Von $160.000 auf $100.000 plus $25.000 Bonus senkt eine Washingtoner Kanzlei die Anfangsgehälter junger Juristen und hofft, damit Vorreiterin eines Trends zu werden. Der Bonus ist als Beihilfe zum Abzahlen der Studiengebühren vorgesehen.

Nach der Anstellung sollen die Jungjuristen weiter ausgebildet werden und nicht sofort produzieren müssen. Mandanten sollen somit erspart bleiben, dass Anfänger im dritten Untergeschoss zu hohen Sätzen ahnungslos ihre Dokumente bearbeiten.

Diese Arbeit fällt nun Anwälten mit Erfahrung und höheren Sätzen zu. Ob damit unter dem Strich eine Kostensenkung für Mandanten bleibt, wird sich zeigen. Kritiker halten den Ansatz für eine Rezessionsreaktion.
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Montag, den 29. Juni 2009

Urteile im Supreme Court

Soeben verkündet der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, die letzten Entscheidungen dieser Amtsperiode:
  1. Ricci v. DeStefano
  2. Cuomo v. Clearing House Association, LLC
Justice Souter verlässt nun den Supreme Court und verabschiedete sich von seinen Amtskollegen.
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Hauptstadt gibt Software frei

CK - Washington.   250 Mannstunden steckte die Hauptstadtverwaltung in eine GPS-Telefonsoftware und stellt sie nun jedermann als Open Source-Software zur Nutzung und lokaler Adaption zur Verfügung. Zuerst stellte sie einige neue Buslinien in den Einsatz der Bürger, dann bemerkte sie, dass sich ihr GPS auch als Informationsquelle zur Echtzeit-Ortung der Busse eignet.

Mit einem Telefon in der Hand kann der Passagier den nächsten Bus finden. Die Software darf als Open Source-Programm überall auf lokale Verhältnisse umgesetzt werden, weil Washington sich keine einschränkenden Urheberrechte zurückbehalten hat. Sie funktioniert auf diversen Telefon-Betriebssystemen.
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Biosimilaria nach sieben Jahren?

CK - Washington.   Der im Raum Washington starken Biotechnologie-Wirtschaft geht es nicht gut. Sie lebt zyklisch. Zum Überleben suchen viele Firmen Helfer, berichtet das Washington Business Journal.

In den USA hofft die Biotech-Unternehmen auf eine Gesetzgebung, die ihre Entwicklungen 12 bis 14 Jahren lang patentrechtlich schützt. Die Verbraucherschutzbehörde des Bundes, die Federal Trade Commission, stellt sich hingegen hinter den Entwurf mehrerer Abgeordneter, die fünf Jahre für angemessen halten.

Das Weiße Haus hat nun einen Kompromiss von sieben Jahren vorgeschlagen. Solange müssten Nachahmer mit ihren Similaria warten.
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Samstag, den 27. Juni 2009

Den Beklagten im Prozess strangulieren

CK - Washington.   Music Locker - sind sie legal, weil kein Austausch von Musikstücken zwischen Benutzern möglich ist? Oder haben Musikvermarkter einen Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber eines Safes für Songs, weil der Kunde das einmal erworbene Lied aus dem Safe zum Abspielen in verschiedene Geräte stecken kann?

Dass solche Musikschränke legal sein sollten, zeigt die bisherige Rechtsprechung. Dass eine Klage gegen den Betreiber dennoch brutale Auswirkungen auslöst, zeigt der Bericht eines beklagten Unternehmers Legal Update on Personal Lockers vom 15. Juni 2009.

Der US-Prozess ist eine Frage des Geldes. Hat man genug davon, kann der Kläger den Beklagten prozessual strangulieren. Der Aufwand wird so eskaliert, dass für das Geschäft keine Zeit bleibt und die Nerven nicht mehr mithalten.

Der Unternehmer nennt keine Zahlen, doch der von ihm beschriebene Verteidigungsaufwand dürfte eine halbe Million Dollar überschritten haben. Dabei ist noch nicht einmal das Stadium der Schlüssigkeitsprüfung erreicht, und die Parteien befinden sich weiterhin im Beweisausforschungsverfahren.
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Freitag, den 26. Juni 2009

Geklärt, aber es kommt darauf an

CK - Washington.   Welches Verjährungsrecht gilt: Bundesrecht oder einzelstaatliches Recht? Das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks klärt diese schwierige Frage, die es schon früher geklärt glaubte und von einem Inkassobüro anders als von der Schuldnerin interpretiert wird. Gelten also 180 Tage oder drei Jahre?

Im Fall TAG/ICIB Services, Inc. v. Sedeco Servicio de Descuentes en Compras et al., Az. 08-1654, zeigt die Begründung vom 26. Juni 2009 deutlich die Schwierigkeiten der Abgrenzung von Bundes- und einzelstaatlichem Recht, hier im Seerecht, auf.

Im Seerecht wird die Sache noch komplizierter als sonst, weil nicht nur die Verjährung, sondern auch die Verwirkung als Laches mit einer ihr eigenen Vermutung zu prüfen ist. Die 180-Tage-Regel nach dem Recht von Puerto Rico gilt, entscheidet das Gericht, und die Verwirkungsvermutung wirkt gegen die Inkassofirma, weil sie dazu im Instanzgericht keine Ausführungen vortrug.

Das grundsätzliche Ergebnis zur Rechtsfrage hängt davon ab, ob das Schiff, das die Forderungen auslöste, aus dem Ausland den Hafen anlief oder aus dem Ausland nach Besuch eines anderen Hafens in den USA den Zielhafen ansteuerte, wo die Forderung entstand. Im letzteren Fall greift Bundesrecht.
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Verjährung nach Zustellungsproblem

AKL - Washington.   Die Verjährungfrist für Schadensersatzforderungen wegen unerlaubter Handlungen, Torts, endet in Puerto Rico nach einem Jahr. Das glaubten auch die Beklagten, als der Kläger mit seiner Suzuki-Maschine verunglückte, die Händler des Krades auf Schadensersatz verklagte und dann indirekt gegen den Hersteller vorging.

Nach Klagerücknahme wegen Verzögerung bei der Zustellung nach der Haager Übereinkunft verklagte er ein Jahr später den Hersteller. Die Klage wurde jedoch wegen mangelnder Klagezustellung abgewiesen. Auch bei seiner erneuten Klage, zwei Jahre später, kam es wegen Verjährung zur Klagabweisung.

In der Berufung entschied am 22. Juni 2009 das Bundesberufungsgericht für den ersten US-Bezirk in Orlando Rodriguez v. Suzuki Motors Corp., Az. 07-2662, auf eine Rückverweisung ans Instanzgericht.

Der United States Court of Appeals for the First Circuit hob die Abweisung wegen der abgelaufenen Verjährungsfrist auf. Die Frist sei auf Grund der Solidarität unter den Beklagten gehemmt worden. Gleiches gelte auch, wenn seit 2002 die Klagen identisch blieben, erklärte das Gericht mit einer 28-seitigen Urteilsbegründung.
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Donnerstag, den 25. Juni 2009

Kein Schutz für Schadsoftware

CK - Washington.   Gründliche Würdigungen verdient das Urteil in Sachen Zango, Inc. v. Kaspersky Lab, Inc., Az. 07-35800, ebenso wie die Mindermeinung. Beide gewähren Anti-Malware-Programmen Immunität von der Haftung gegenüber Herstellern von Schadsoftware.

Immunität nach dem Communications Decency Act of 1996, 47 USC §230, für Hersteller von Abwehrsoftware lautet das Ergebnis. Das Erbringen der Leistung, die Unterdrückung von Schadprogrammen, mag zwar deren Hersteller schädigen, doch gegen einen Schadensersatzerspruch sind Antiviren- und Antimalwarehersteller immun.

Die Details der Begründung vom Bundesberufungsgericht des neunten Bundesbezirks in San Francisco vom 25. Juni 2009 werden noch länger Diskussionsstoff bieten.
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Urteile aus San Francisco

Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco entschied heute:
  1. USA v. Smith
  2. Phelps v. Alameida
  3. Bledsoe v. Bledsoe
  4. Zango Inc v. Kaspersky Lab Inc
  5. USA v. Oscar Garcia-Hernandez
  6. C&c Roofing Supply v. Nlrb
Das Gericht ist in den westlichen USA für die Staaten Alaska, Arizona, Kalifornien, Hawaii, Idaho, und Oregon, Washington sowie die Marianen und Guam zuständig.
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