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Freitag, den 30. Juli 2010

Euro oder nicht Euro?

KB - Washington.   Bereits seit Novem­ber 2009 steht der Euro unter hohem Druck. Immer öfter erklingt die Frage, ob die Währungs­union nicht gescheitert ist. Mit dieser Thematik beschäftigte sich Jürgen Creutzmann, Abgeord­neter im Europäi­schen Parlament, am 23. Juli 2010 in seinem Vortrag a Single Market Without a Single Currency? Creutzmann kam zu dem Schluß, dass man es sich nicht leisten könne, den Euro zu verlieren und daher eine Reform unab­dingbar sei. Der Euro sei zu wertvoll und habe zu viele Vorteile.

In seiner Rede zählte er Mechanismen einer Reformierung des Finanz­marktes auf und sprach unter anderem die Verantwort­lichkeit der Bänker an. Sie sollen mit ihren nicht ausgezahlten Boni für künftige Bankkrisen haftbar gemacht werden.

Hierbei sprach er die vom EU-Parlament Anfang Juli 2010 verabschiedete Richtlinie an, die eine Deckelung der Banker-Boni zum Gegenstand hat. Die bisherigen Vergütungs­strukturen waren eher auf kurz­fristige Erfolge ausgerichtet und sanktionierten etwaige Misserfolge nur unzu­reichend. Boni gelten als Mitauslöser der Finanzkrise, weil sie zu risiko­reichem Verhalten verleiteten.

Nach der Richtlinie sollen nur noch 60 Prozent der verein­barten Boni künftig sofort ausgezahlt werden dürfen und davon nur die Hälfte in bar. Der Rest ist in Aktien oder Options­scheinen auszuteilen. Die übrigen 40 Prozent der Boni werden für drei bis fünf Jahre zurück­agehalten und auch nur dann, wenn sich die Geschäfte binnen dieser Frist als gewinn­bringend erweisen. Ansonsten können die Prämien im Nachhinein gekürzt werden.

Creutzmann sprach sich in seinem Vortrag auch für eine stärkere Finanz­marktaufsicht aus, die unabhängig agieren soll. Das Europäische Parlament will bereits im kommenden Jahr eine solch starke europäische Finanz­markt­aufsicht mittels drei neuer Aufsichts­behörden für Banken, Börsen und Versiche­rungen und mittels eines Weisen­rats zur Erkennung von Risiken bei der Europäischen Zentral­bank schaffen.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Selbstmord und Durchsuchung, ICC-Schiedsspruch, Handelshilfe:
$800.000 E-Beweisaus­wertungs­kosten im Adhäsions­verfahren, Afremov v. Computer Forensic Services, 8th Cir. 29 JUL 2010, PDF

Selbstmord im Gunshop: Verfassungs­widrige Durch­suchung, Giragosian v. Bettencourt, 1st Cir. 29 JUL 2010, Web

Winzeraußen­handels­hilfe, Hacker v. US, CAFC 29 JUL, PDF
Aufhebung des ICC-Schieds­spruchs durch Versäumnis­urteil, Technologists, Inc. v. Mir's Limited, DCDC 27 JUL 2010, PDF

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Donnerstag, den 29. Juli 2010

Gesellschaftliche Amnesie?

KB - Washington.   Gesellschaften haben keine Gehirne, sondern Angestellte! Daher ist ihnen das Wissen ihrer Angestellten und somit auch ihres Geschäftsführers zuzurechnen. Es gibt zwei Ausnahmen zu dieser Regel:

1. Der Angestellte agiert den Interessen seines Arbeitgebers zuwider.
2. Der Angestellte ist im Rahmen seiner Tätigkeit mit einem Dritten zur Verschwiegenheit gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet.

Das Common Law of Agency sieht hierzu keine weiteren Ausnahmen vor - auch nicht, wenn der President der Corporation als Geschäftsführer das Vertrauen des Aufsichtsrats verliert und seine Position aufgibt.

Eine Gesellschaft kann auch nicht im herkömmlichen Sinne vergessen, nur weil der Geschäftsführer und die Mitglieder des Aufsichtsrates nach einer Restrukturierungsmaßnahme das Unternehmen verlassen haben. The common law of agency does not provide for corporate forgetfulness, schrieb das Bundesberufungsgericht für den siebten US-Bezirk in seinem Urteil vom 27. Juli 2010 im Fall Prime Eagle Group Limited v. Steel Dynamics, Inc., Az. 09-1663.

In einer fast humoristischen Art und Weise begründet der Court of Appeal for the Seventh Circuit seine Entscheidung. Eine Gesellschaft agiert weiterhin als Einheit, auch wenn sich der Aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung ändert. Dies sei vergleichbar mit den United States of America, die auf der Grundlage von Gesetzestexten aus dem Jahre 1788 und 1791 weiterhin als Einheit fortbesteht, auch wenn George Washington nicht mehr das Amt des Präsidenten bekleidet. Eine Art selektive gesellschaftliche Amnesie gäbe es nicht.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Erste Instanz: einstweilige Verfgg gg. Einwanderungsgesetz v. Arizona, U.S. v. Arizona, DC AZ 28 JUL 2010, PDF

Umgehung des Vertriebsvertrags, Universal Electric Products Co v. Emerson Electric Co., 6th Cir. 28 JUL 2010, PDF

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Mittwoch, den 28. Juli 2010

BRD gewinnt bei Altschulden im US-Gericht

GKM - Washington.   Die deutsche Wiederver­einigung ist zwar schon 20 Jahre her, doch die Wirren der Teilung wirken noch nach - auch in auslän­dischen Gerichts­urteilen: Das Bundes­berufungs­gericht des Zweiten US-Bezirks in New York City entschied im Fall Mortimer Off Shore Services Ltd. v. The Federal Republic of Germany, Az. 08-1783, über die Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil.

Der Kläger hatte in der ersten Instanz die Bundesrepublik auf Zahlung aus Inhaberschuld­verschreibungen, Bonds, die im Jahr 1928 von preussischen Provinz­banken ausgestellt worden waren, verklagt. Die Banken befanden sich zum einen Teil auf späterem ostdeutschen, zum anderen auf späteren west­deutschen Terri­torium.

Für die Schuldver­schreibungen hatte der Staat Preußen gebürgt; ein Klage­anspruch gegen die Bundes­republik war daher nur mit einer Rechts­nachfolge zu begründen. Das Gericht unterschied daher für die weitere Prüfung zwischen den west- und ostdeutschen Schuldver­schreibungen.

Im Ergebnis ging der Kläger leer aus - im Hinblick auf die west­deutschen Schuldver­schreibungen aus materiellen Gründen; im Hinblick auf die ostdeutschen Schuldver­schreibungen sei die Klage jedoch schon nicht zulässig: Die Bundes­republik genieße insoweit Immunität und hiervon bestünde, anders als bei den westdeutschen Schuld­verschreibungen, auch keine Ausnahme.

Souveräne Staaten genießen nach völkerrechtlichen Grundsätzen, national umgesetzt im Foreign Sovereign Immunities Act, Immunität. Hiervon besteht nach 28 USC §1605(a)(2) in den Fällen, in denen ein Staat nicht hoheitlich, sondern privat­rechtlich tätig wird, eine Ausnahme.

Diese sogenannte Commercial Activity Exception beschreibt drei Sachverhalts­alternativen, die zu einer Ausnahme von der Staaten­immunität führen können. Nach der hier einschlägigen Alternative, muss die Klage auf einem privatwirtschaftlichen Handeln des fremden Staates beruhen, das innerhalb der USA Wirkung entfaltet. Da unstreitig war, dass die behaupteten Handlungen außerhalb der USA stattgefunden und in den USA Wirkung entfaltet hatten, war nur noch festzustellen, ob diese Handlungen in Zusammen­hang mit privat­wirtschaftlichem Tätigwerden der Bundes­republik standen.

Aufgrund des Gesetzes zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten (AuslWBG) hatte zunächst das damalige Westdeutschland die Haftung für bestimmte Fremdwährungs­schuldver­schreibungen übernommen. Hierzu zählten auch die in Frage kommenden Bonds. Mit dem Einigungsvertrag übernahm dann die heutige BRD die Verbindlichkeiten des früheren Westdeutschlands. Das Gericht entschied, dass es sich bei dieser vertraglichen Übernahme der die Inhaberschuldverschreibungen enthaltenden Verbindlichkeiten Westdeutschlands um eine Commercial Activity handelte. Damit sei die BRD gegen eine auf die westdeutschen Bonds gestützte Klage nicht immun.

Anders sah es hingegen bei den ostdeutschen Schuldver­schreibungen aus: Im Unterschied zu Westdeutschland, hatte Ostdeutschland die Haftung für die Schuldver­schreibungen nicht übernommen. Das Gericht führte aus, dass zwar grundsätzlich auch eine Rechts­nachfolge nach völker­rechtlichen Prinzipien, das heisst insbesondere ohne entspre­chenden Vertrag, in Betracht komme.

Aber selbst, wenn zunächst Ostdeutschland als Folgestaat Preußens und später die BRD als Nachfolgerin Ostdeutschalands für die Verbindlich­keiten Preußens auf Grund völker­rechtlicher Prinzipien einstehen müsste, so wäre dies eine automatische, und keine durch eine Commercial Activity begründete Rechts­nachfolge. Dafür, dass die Bundes­republik etwa durch völker­rechtlichen Vertrag die Haftung übernommen habe, blieb der Kläger beweispflichtig.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Amerikanisches Wirtschafts-, Prozess- und Staatsrecht:
GF-Kenntnis ist Unternehmenskenntnis = zurechenbar, Prime Eagle Group v. Steel Dynamics, 7th Cir. 27 JUL 2010, http://bit.ly/bATAvY

Geschäftsgeheimnisschutz, NDA, einstweilige Verfügung, Bimbo Bakeries USA v. Chris Botticella, 3rd Cir. 27 JUL 2010, http://bit.ly/9qKdzI

Alien Tort Statute: US-Gericht für Mord in Israel unzuständig, Amergi v. Palestinian Authority, 11th Cir. 27 JUL 2010, http://bit.ly/9k9jRO

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Dienstag, den 27. Juli 2010

Staat bedroht Weitergabe selbstveröffentlichter Daten

CK - Washington.   Der Staat gibt vertraulichste Daten preis und erlaubt anderen, sie zu erwerben. Dann stellt er die Wiederveröffentlichung unter Strafe. Ein Gericht bezeichnet das Gesetz als verfassungswidrig.

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirkes erörterte in einer komplizierten Urteilsbegründung die Bestätigung und Teilaufhebung der Entscheidung. Das Untergericht kann die Injunction in Sachen Ostergren v. Cuccinelle, Az. 09-1723, noch ausdehnen.

Bei den Daten handelt es sich um Grundbuchdaten, die die Kreise des Staates Virginia in elektronische Datenbanken einbringen mussten. Auf vielen Auszügen befinden sich Social Security-Nummern der Übertragungsbeteiligten. Sie gelten als höchst vertraulich; ihre Kenntnis vereinfacht Betrug in zahlreicher Manier.

Die Klägerin wandte sich gegen das Gesetz, weil sie stärkeren Datenschutz fordert und deshalb musterhaft öffentliche, datenpreisgebende Urkunden ins Internet stellt. Ihre Wiederveröffentlichung hat bereits zu Missbrauch geführt, der ihr Begehr unterstreicht. Das Berufungsgericht gab dem Untergericht auch auf, die verfassungsrechtliche Frage der Meinungs- und Petitionsfreiheiten zu prüfen.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

Neueste Entscheidungen
Staatenimmunität, Schuldverschreibungen, Mortimer Off Shore Servs. v. Fed. Republic of Germany, 2nd Cir. 26. JUL 2010, http://bit.ly/dz8xH3

Wiederveröffentlichung staatlicher Datenpreisgaben erlaubt, Ostergren v. Cuccinelli, 4th Cir. 26 JUL 2010, http://bit.ly/8ZJazs

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Montag, den 26. Juli 2010

80 Jahre Presserecht auf den Kopf gestellt

CK - Washington.   Wenn sie 80 Jahre Presserechtsprechung auf den Kopf stellen muss, tut sie das halt, erklärte die Richterin am Freitag, den 23. Juli 2010, im Streit um die Öffentlichkeit der Gerichtsakten. Der presserechtliche Streit ist ein Nebenschauplatz im Prozess zwischen einer Kanzlei mit Zweigstellen im In- und Ausland und einer Mandantin um Honorare. Der Nebenschauplatz ist rechtlich interessanter.

Die Presse kann wie jeder Bürger die Gerichtsakten einsehen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die man ausländischen Journalisten oft erst erklären muss.

Wenn die Prozessparteien bestimmte Unterlagen geheim behandelt wissen wollen, müssen sie den Wunsch begründen. In diesem Fall betrifft der Geheimhaltungswunsch anscheinend ein Bundesministerium sowie bestimmte Entwicklungen zwischen den Prozessparteien.

Die Richterin verbot dem National Law Journal die vollständige Berichterstattung. Skandalös wirkt, dass die Richterin sich über 80 Jahre Rechtsprechung zum ersten Verfassungsgrundsatz der Bundesverfassung der USA hinweg setzt - oder jedenfalls dazu Bereitschaft verkündete. Die Einzelheiten erfährt die Öffentlichkeit ausnahmsweise nicht, solange die Verbotsverfügung Bestand behält, erklärt das National Law Journal am 26. Juli 2010.

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Sonntag, den 25. Juli 2010

Schnullerhalterplagiat: Urheberrecht USA

CK - Washington.   Ein Urheber­recht hatten die Erfinder eines Schnuller­halters eingetragen, bevor sie es einen Konzern ver­trieben ließen, der dann ein eigenes Modell ent­wickelte und die Erfinder leer ausgehen ließ. Sie verklag­ten den Konzern wegen Urheber­rechts­verletzung und verloren.

Beide Halter halten Schnuller mit einem bunten Band und einem Plastik­bärchen. Das Bundes­berufungs­gericht des elften Bezirks entschied am 22. Juli 2010 in Sachen Baby Buddies, Inc. v. Toys "R" Us, Inc. , Az. 08-17021, gegen die Erfinder. Die funktio­nalen Elemente, der Mangel an Origi­nalität und die unter­schiedliche Auf­machung schließen eine Copy­right-Verlet­zung aus.

Die ausführ­liche Urteils­begründung stellt eine lehrreiche Erör­terung der Grund­sätze des Urheberrechtsschutzes in den USA für nütz­liche Werke dar.

In diesem Fall war die Ent­scheidung der Erfinder zugunsten der Urheber­rechtsein­tragung beim Copyright Office in Washington, DC, nicht falsch, doch wären ein vertraglicher Flanken­schutz nach Trade Secret-Recht und ein Wett­bewerbs­verbot sicher­lich sinn­voll gewesen.

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Samstag, den 24. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Kartell in Autorennen? Schnullerhalterschutz im Urheberrecht?
Wettbewerb unter Autorennenzulieferern, Race Tires America Inc v. Hoosier Racing Tire Corp., 3rd Cir. 23 JUL 2010, PDF

Eingetragenes Urheberrecht für Schnullerhalter, Baby Buddies, Inc. v. Toys "R" Us, Inc., 11th Cir. 22 JUL 2010, PDF

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Freitag, den 23. Juli 2010

Fragen zur Tabaksteuer: Hanf, Papier

CK - Washington.   Die Allgemeinheit darf mitmischen, wenn der Staat Gesetze oder Verordnungen erlässt. Das gilt auch bei der Festlegung einer Steuer nach dem Children's Health Insurance Program Reauthorization Act of 2009, den das Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau im Schatzamt steuerlich umsetzt.

Am 22. Juli 2010 verkündete es nicht nur die neuen Steuern, sondern auch die Anmerkungen aus der Öffentlichkeit.

Diese setzen sich mit der Verwendung von Zigarettenpapier mit Hanf ebenso wie der gewünschten Trennung von Zigarren und Zigarillos auseinander. Die Verkündung erfolgte im Federal Register, Bd. 75, Heft 140, S. 42605.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Bratz besiegt Barbie im Markenrecht, MGA Entertainment, Inc. v. Mattel, Inc., 9th Cir. 22 JUL 2010, PDF

Gattenmord, Schuss auf Richter, Nachlassanspruch auf Pension, Mack v. Kuckenmeister, 9th Cir. 22 JUL 2010, http://bit.ly/aBEhHC

Subunternehmervertrag und Vertragsstrafe, John T. Jones Construction v Hoot General Construction, 8th Cir. 22 JUL 2010, PDF

Schiffer gewinnt US-Hafenarbeiter nach Unfall, Dow v. Oldendorff Carriers GmbH&Co., 5th Cir. 22 JUL 2010, PDF

Richter als Investor voreingenommen, abgelehnt, In Re: Deepwater Horizon, 5th Cir 22 JUL 2010, PDF

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Donnerstag, den 22. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Wertvolles aus den Obergerichten der USA
Zediertes Wettbewerbsverbot, 25 J. Laufzeit, Prym Consumer USA, Inc. v. Rhode Island Textile Co., 4th Cir. 21 JUL 2010, PDF

Markenverwendung im Verkehr, schwache Marke, Verwässerung, Sensient Technologies v SensoryEffects Flavor, 8th Cir 2010, PDF

Schiedsverfahren, evidente Missachtung des Rechts, Medicine Shoppe Intnl. v. Turner Investments, 8th Cir 21 JUL 2010, PDF

Rücktritt vom Braulizenzvertrag vor Braubeginn wg Hygiene, India Brewing v. Miller Brewing, 7th Cir 21 JUL 2010, PDF

2 schlimme Bilder im Amts-PC, Lüge, Pflegling auf Motorrad: entlassen. Mancini v. Dept of VA, CAFC 21 JUL 2010, PDF

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Ausländische Urteile in den USA

KB - Washington.   Nicht jedes Urteil ausländischer Gerichte wird ohne weiteres in den USA anerkannt. Hierzu müssen vielmehr einige Voraussetzungen erfüllt werden, die das Bundesberufungsgericht für den Zweiten US-Bezirk in seinem Urteil vom 19. Juli 2010 im Fall Tropp v. Corporation of Lloyd's, Az. 08-2332, beispielhaft darstellt.

Die Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung entstammen dem Recht der Einzelstaaten, nicht des Bundes. Das Recht des Staates New York sieht eine Anerkennung gemäß § 5032 New York Civil Practice Law and Rules nur für diejenigen ausländischen Urteile vor, die final, conclusive und enforceable sind.

Ein Urteil ist nicht conclusive, wenn es aus einer Rechtsordnung hervorgegangen ist, welches die Objektivität der Gerichte missen lässt oder nicht den einem ordentlichen Gerichtsverfahren immanenten Anforderungen gerecht wird. Es ist aber auch dann nicht conclusive und wird mithin nicht anerkannt, wenn der Klagegegenstand, der dem Urteil zugrunde liegt, der öffentlichen Ordnung des Staates New York widerspricht.

Der United States Court of Appeals for the Second Circuit befand, dass ein englisches Versäumnisurteil anzuerkennen ist, da die Voraussetzungen durch das englische Rechtssystem unstreitig erfüllt werden und dieses auch nicht die öffentliche Ordnung des Staates New York verletzt. Der Kläger behauptete, dass das englische Gericht ein Urteil früh im Verfahren durch summary Judgment fällte, ohne dem Beklagten die Chance einzuräumen, seinen Betrugsanspruch geltend zu machen oder den vom Kläger begehrten Geldbetrag anzufechten.

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Mittwoch, den 21. Juli 2010

Darf die Post das?

CK - Washington.   Die Öffentlichkeit soll dem Postaufsichtsausschuss mitteilen, was sie vom Vertrag der Post über neue Dienstleistungen hält. Ist der Global Expedited Package Services 2-Leistungsplan mit dem Gesetz vereinbar? Die Postal Regulatory Commission verkündete den Vertrag und ihre Aufforderung im Federal Register, Bd. 75, Heft 138, S. 42171 am 20. Juli 2010.
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Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neueste Entscheidungen
Staat darf Führerscheindatenbank verkaufen, Taylor v. Acxiom Corp., 5th Cir. 19 JUL 2010, PDF

Kosten schrecken Wahlunterstützung ab: Redefreiheit? Brandt, Jr. v. Village, 7th Cir. 20 JUL 2010, PDF

Wirksame Gerichtsstandsklausel, S.K.I. Beer Corp. v. Baltika Brewery, 2nd Cir. 20. JUL 2010, PDF

Webdesign-Outsourcing als Diskriminierung, Tehan v. Sacred Heart University, 2nd Cir. 20 JUL 2010, PDF

Rassistischer Kundenwunsch diskriminierend, haftungsauslösend, Chaney v. Plainfield HealthCare, 7th Cir. 20 JUL 2010, PDF

Aufenthaltsrecht bei fehlerhafte Ehe, Abschiebungsprüfung, Surganova v. Mukasey, 7th Cir. 20 JUL 2010, PDF

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Dienstag, den 20. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

CK - Washington.   Neue Entscheidungen
Anerkennung ausländischen Urteils in den USA, Tropp v. Corporation of Lloyd's. 2nd Cir. 19 JUL 2010, http://bit.ly/ayghaT

Verhältnis Schiedsklausel - Sammelklage, Cappuccitti v. DIRECTV, Inc., 11th Cir. 19 JUL 2010, http://bit.ly/aFvJ9C

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Markenverwechslungsgefahr in den USA

KB - Washington.   Lehrbuchmäßig füllt das Bundesberufungsgericht für den elften US-Bezirk sein Urteil vom 15. Juli 2010 in Dan Tana v. Dantanna's, Az. 09-15123, mit Leben.

Dan Tana steht seit 1964 für Romantik in Form von traditionellem italienischen Essen auf weiß-rot karierten Tischdecken in West Hollywood, Kalifornien. Das sportive Dantanna's dagegen bietet seinen Gästen seit 2003 neben riesigen Fernsehbildschirmen zeitgenössische amerikanische Küche in Atlanta, Georgia. Hält die Behauptung einer Verwechlungsgefahr einer Distanz von fast 2.000 Meilen stand? Mit dieser Frage setzte sich der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit in einer lesenswerten Entscheidung auseinander.

Im Markenrecht ist die Unterscheidbarkeit zwischen einzelnen Marken unverzichtbar, sodass der Verbraucher ein Produkt oder eine Dienstleistung ohne Verwechslung einem bestimmten Anbieter zuordnen kann.

Die Betriebe Dan Tana und Dantanna's sind nach Auffassung des Gerichts hinreichend unterscheidbar. Dies ergibt ein Vergleich der Restaurants, die zwar beide im Bereich Gastronomie tätig sind, aber doch zwei komplett verschiedene Nischen füllen. Ihr Angebot wie auch ihre Gäste sind vollkommen unterschiedlich. Der Internetauftritt beider Restaurants erfolgt getrennt voneinander auf eigenen Webseiten. Sie bedienen in geographischer und sonstiger Hinsicht zwei entfernte Märkte. Der Verbraucher geht in keinster Weise davon aus, dass es sich bei beiden Restaurants um eine Einheit handelt.

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Samstag, den 17. Juli 2010

Bush-Angriff auf Medienfreiheit, und Hitler

CK - Washington.   Pornografie griff Bush ebenso wie unan­ständige Rede oder Auftritte in Medien an; die Flutwelle seiner Verfol­gung der Medien auf straf- wie verwaltungs­rechtlicher Ebene klingt ab.

In dieser Woche gab es gleich zwei wichtige Entschei­dungen, die die Rede- und Meinungs­freiheit des ersten Verfassungs­zusatzes zur Bundesver­fassung der USA stärken.

Zuerst erklärte das Bundes­berufungs­gericht des zweiten US-Bezirks das Schmutzredeverbot des Medienauf­sichtsamts FCC in Washington, DC für verfassungs­widrig: Fox Television Stations, Inc. v. FCC, 13. Juli 2010.

Der nächste Schlag gegen die Bush-Politik kam am Freitag, dem 16. Juli 2010, als das erst­instanzliche Bundes­gericht in Washington, DC den Straf­prozess gegen den Porno­grafie­hersteller Stagliano gleich nach dem Vortrag und Beweis­angebot der Staats­anwalt­schaft abbrach. Die Replik der Verteidigung war unnötig, entschied Richter Leon laut Berichten, weil der Ankläger­vortrag unzu­reichend war und die Schranken der Verfassung nicht nehmen konnte. Das Gerichts­verzeichnis ist gegen­wärtig uner­reichbar; der Beschluss könnte in seiner Entscheidungs­sammlung veröffent­licht werden.

Schmutz- und Schund­gesetze wie unter Hitler konnte Bush nicht erlassen. Doch das Vorgehen seiner Schergen gegen ungefäl­lige Rede und Meinungen erinnert an schlimme Zeiten.

Gleich wie man über Unanstän­diges denkt: Der Versuch der Einschrän­kung der Rede- und Meinungs­freiheit wirkt besonders ironisch, wenn er aus den­selben Kreisen stammt, die Obama ungestraft mit Hitler gleichsetzen.

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